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EU Drohnenverordnung 2020

Seit dem 31.12.2020 gibt es eine neuen EU-Vorschrift VO (EU) 2019/947 für Fernpiloten, die ein UAS betreiben. Ein UAS (Unmanned Aircraft System) ist ein unbemanntes Luftfahrtsysteme, also nicht nur das was wir uns als Modellbauer unter einer Drohnen verstehen, und ein Fernpilot ist der Pilot der das Flugmodell steuert. Ein UAS ist prakisch jedes Flugmodell welches wir mit unsere Fernsteuerung in Freien fliegen.

War die "alte" Drohnenverordnung noch relativ einfach zu verstehen, ist die EU-Vorschrift deutlich komplizierter. Ich versuche Euch hier einen kurzen Überblick der Drohnenverordnung in eignen Worten leicht Verständlich zu geben. Das ganze erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das kann ich hier nicht leisten. Die EU Drohnenverordnung findet Ihr beim Luftfahrt Bundesamt:

Für die "EU Registrierung" und den "LBA Kompetenznachweis" müsst Ihr Euch beim Luftfahrt Bundesamt registrieren. Die Registrierung umfasst einen Identitätsnachweis mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Zusätzlich muss man einen Nachweis der Versicherungsdaten hinterlegen. Nach einer erfolgreichen Identifizierung bekommt man als Pilot eine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).
Nach Ablegen des Kompetenznachweises erhält man ein Fernpiloten-ID. Alles wird in einem Dashboard auf der Seite des Luftfahrt Bundesamtes verwaltet.


In der EU Vorschrift sind UAS in 3 Kategorien eingeteilt:

Unterkategorien



Entsprechend dieser Einteilung fallen unsere Helicopter und Drohnen im Normalfall in die "offene" Kategorie. Unter dieser Kategorien gibt es folgende Unterkategorien:

 

LBA Offene Kategorie

 

Neben den Kategorien wurden noch typische Einsatzbereiche definiert und in UAS-Klassen eingeteilt:

 

TechnischeKlassen Einsatzgebiet

 

LBA Kompetenznachweis:

Für den Modellflugpiloten (Fernpilot) bedeutet das nun, dass er einen LBA Kompetenznachweis braucht, sobald das Startgewicht des UAS schwere als 250gr ist und er sich in der Kategorie A1 oder A3 bewegt. In der Kategorie A2 ist neben dem LBA Kompetenznachweis noch ein praktisches Selbststudium notwendig und man muss eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestehen.

Seit Oktober 2021 ist dieses Kompetenznachweis Gebührenpflichtig und kostet 25,-€.

EU Registrierung:

Fliegt ihr ein UAS (Drohnen) in der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm und hat eure UAS eine Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, müsst ihr Euch registrieren.
Es sei den die Drohnen ist gemäß der Spielzeugrichtlinie ein Spielzeug oder ihr fliegt in der "speziellen" Kategorie. Wenn ihr euch regiestriert habt, bekommt Ihr eine Regiest
rierungsnummer welche auf jeder eurer Drohnen sichtbar anzubringen ist.

 

Zusammenfassung:

Soweit ich das ganze verstehe, fliegen wir meistens in der "offenen Kategorie" A1 oder A3 und in der UAS Klasse C0 oder C1. Ist Euer UAS schwere als 900gr, kommt Ihr um eine prakische Selbschulung und um eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle nicht herum.

Meine Erfahrung mit dem LBA Kompetenznachweis war gut.Das ganze gliedert sich in 3 Schritte: 

  • Lernen
    Das Lernen ist in 3 Module eingeteilt und es gibt auf den Seiten Lernvideos. Alles was im Video erklärt wird ist ebenfalls auf den Seiten zum Nachlesen erklärt. Pro Modul gibt es eine Zusammenfassung welche man als PDF zum herunterladen kann.

    Die 3 Module heißen:
    Modul 1 - Luftrecht / Modul 2 - Menschliches Leistungsvermögen / Modul 3 - Betriebliche Verfahren

  • Trainieren
    Hier gibt es 20 quasie prüfungsähnliche Multiple Choice Aufgaben, von denen man 75% richtig beantworten muss um zur Prüfung zugelassen zu werden. Da man nach dem Abgeben der Antwort gleich ein grünes Häckchen oder ein rotes Kreuz hinter der Nummer der Frage bekommt, ist das keine wirkliche Herausforderung. Man kann die Trainingsprüfung so oft machen wie man will. Wenn man die Traningsprüfung wiederholt gibt es auch teilweise neue Aufgaben. Das hilft dann für die richtige Prüfung.

  • Prüfung
    Die Prüfung umfasst 40 Multiple Choice Aufgaben welche in 45 Minuten bearbeitet werden müssen. Von den Aufgaben müssen 75% richtig beantworten werden um die Prüfung zu bestehen.

Nach Bestandener Prüfung bekommt man ein PDF als Zertifikat. Dieses ist 5 Jahre gültig. Nach Ablauf muss man die Prüfung wiederholen.

Die Trainings sind gut verständlich und für einen Piloten einleuchtend. Die Prüfung kann man nach dem Trainieren auch ganz gut bestehen. War der LBA Kenntnissnachweis anfangs noch gebührenfrei, sind seit Oktober 2021 Gebühren in Höhe von 25,- € fällig. Ich habe das ganze im Dezemder 2021 gemacht und da hat es noch keine online Bezahlfunktion gegeben. Wie man also die Gebühren bezahlt habe ich noch nicht gesehen. Laut E-Mail soll mal ein Gebührenbescheid kommen? (Also bis April 2024 habe ich noch keinen Gebührenbescheid bekommen)

 

Referenz:
Die Bilder, die Information und die Verweise sind von der Homepage des Luftfahrt Bundesamts: https://lba-openuav.de. Die Urheberrechte liegen beim Luftfahrtbundesamt.

 

 

   
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